Corona-Arbeitsrecht-Webinar

Arbeitgeber stehen in der aktuellen Corona-Krise vor vielen Fragen und neuen Herausforderungen:

  • Was droht dem Arbeitgeber, wenn er die neuen Regeln der Bundesregierung nicht einhält?
  • Darf ein Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung verweigern und von der Arbeit fernbleiben?
  • Wie weit geht die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers?
  • Haben Arbeitnehmer Anspruch auf Schmerzensgeld gegen den Arbeitgeber, wenn er seiner Fürsorgepflicht nicht nachkommt?
  • Hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf einen Homeoffice-Arbeitsplatz?
  • Muss ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer freistellen, wenn ein Attest vorliegt, wonach der Arbeitnehmer wegen des CORONA VIRUS gefährdet ist?

Stellen Sie Ihre individuellen Fragen im persönlichen Live Stream an Rechtsanwalt Helmut Naujoks!

Dauer: 1 Stunde
Preis: 150,- EUR (plus MwSt.)
Termin nach Vereinbarung

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    Live-Webinar mit Rechtsanwalt Helmut Naujoks: So geht’s

    • Nach dem Absenden des Formulars erhalten Sie eine Kopie Ihrer Anfrage.
    • Im nächsten Schritt kommt Herr Naujoks mit einer Bestätigung per E-Mail auf Sie zu, inklusive Terminvereinbarung und Informationen zu den Zahlungsmodalitäten.
    • Nach Zahlungseingang bestätigt Herr Naujoks den Termin und sendet Ihnen einen Google-Hangouts-Link für Ihr persönliches Live-Webinar per E-Mail zu.
    (Technische Information: Wenn sie mit Ihrem Smartphone am Live-Webinar teilnehmen möchten, benötigen Sie ein Google-Konto und die kostenfreie Google-Meet-App (zum Android-Download, zum iPhone-Download).
  • Rechtlicher Hinweis:
    Wenn Sie auf „Absenden“ klicken geben Sie eine verbindlich Erklärung ab. Ein Vertrag zwischen uns kommt zustande, wenn ich Ihnen den Termin bestätige. Sagen Sie den Termin danach ab oder ist Ihnen eine Teilnahme aus technischen Gründen nicht möglich, fällt die Gebühr dennoch an.
  • Alle Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Die Bundesregierung hat zusammen mit Virologen die folgenden Verhaltensregeln für den Schutz von Arbeitnehmern vor dem Coronavirus festgelegt.

  1. Bestehende Arbeitsschutzmaßnahmen werden durch Infektionsschutzmaßnahmen ergänzt.
  2. Betriebsärzte und medizinisches Personal unterstützen die Unternehmen bei der Umsetzung und Schulung der Arbeitnehmer.
  3. Abstand halten! In Gebäuden, im Freien, in Fahrzeugen. Wo dies nicht möglich ist, müssen Trennwände installiert werden.
  4. Möglichst wenige Menschen zusammen. Im Büro, in Pausen, beim Schichtwechsel.
  5. Niemals krank zur Arbeit! Wer leichtes Fieber hat, verlässt den Arbeitsplatz oder bleibt zu Hause, bis der mögliche Corona-Verdacht ärztlich geklärt ist.
  6. Ist Abstand halten nicht machbar, stellt der Arbeitgeber Nase-Mund-Bedeckungen für die Beschäftigten, Kunden und Dienstleister zur Verfügung.
  7. Ausreichend Wasch- und Desinfizier-Gelegenheiten müssen vorhanden sein.
  8. Büros, Fahrzeuge und alle Arbeitsflächen sollen häufiger als sonst gereinigt werden.
  9. Unternehmen kooperieren mit Gesundheitsbehörden.
  10. Grundsatz “Gesundheit geht vor”: Vor allem für Führungskräfte sollte die Gesundheit der Beschäftigten zu jeder Zeit Priorität haben.

Die ausführlichen Regeln finden Sie hier.